Erfolgreiche Wiederholungsprüfung nach RAP-Stra
Die anerkannten Prüfstellen müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Prüfung durch die RAP-Stra Kommission unterziehen. Hierbei werden die Anerkennungsvoraussetzungen nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15) / Fachgebiete A1, A3, A4, H1, H3, H4, I1, I3 / Reg.Nr. 63/ StB 20.5 überprüft. Zu