Die anerkannten Prüfstellen müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Prüfung durch die RAP-Stra Kommission unterziehen. Hierbei werden die Anerkennungsvoraussetzungen nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15) / Fachgebiete A1, A3, A4, H1, H3, H4, I1, I3 / Reg.Nr. 63/ StB 20.5 überprüft. Zu den zahlreichen Anerkennungsvoraussetzungen gehören u.a. ein Nachweis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Aufzeichnungen über die durchgeführten Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen des Fachpersonals aber auch Vorlage eines Prüfberichtes für die beantragen Prüfungsarten und Fachgebiete. Unser Ingenieurbüro hat sich dieses Jahr erfolgreich dieser Prüfung unterzogen.